Baulexikon Buchstabe V

zur Übersicht Vermessung

Die Grundstücksverhältnisse sind geklärt, die Finanzierung gesichert... Die Planung mit dem Architekten steht an... Dazu benötigt dieser in der Regel einen Lageplan des zu bebauenden Grundstückes. Oft wird zusätzlich eine Höhenmessung verlangt. Mehr über die unterschiedlichen Arten des Lageplans, welche nach der BayBo (Bayrische Bauordnung) zum Einsatz kommen können, erfahren Sie hier.

Mit dem fertigen Lageplan kann der Bauantrag gestellt werden. Wird die Genehmigung erteilt erfolgt der Baubeginn. Nach der Baybo ist dazu im Vorfeld eine Absteckung und deren Bescheinigung erforderlich.


zur Übersicht VOB

Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) ist eindreiteiliges Regelwerk (VOB/A, VOB/B und VOB/ C), die Angaben für die Vergabe von Bauaufträgen durch öffentliche Auftraggeber und für den Inhalt von Bauverträgen enthält.