Baulexikon Buchstabe C

zur Übersicht Courtage

Die Maklercourtage wird dann fällig, wenn nachweislich die Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages (z.B. Kauf- oder Mietvertrag) oder die Vermittlung eines solchen Vertrages durch einen Makler erbracht wurde. Nachzulesen unter §652 im Bürgerlichen Gesetzbuch.